Nach Landesrecht wird in NRW bis zum vollendeten 67. Lebensjahr aktiver Einsatzdienst im ehrenamtlichen Bereich geleistet.
Da viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bereits in jungen Jahren zur Feuerwehr gefunden haben, können sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst zumeist auf eine sehr lange Dienstzeit zurückblicken.
Die Feuerwehr wird im Verlauf der Jahre oft zu einem festen Bestandteil des Lebens, in dem sich enge Freundschaften bilden. Durch die vielen gemeinsamen, zum Teil auch dramatischen Erlebnisse entsteht ein hohes Maß an Zusammengehörigkeit und Kameradschaft, welches mit dem Tag der „Versetzung in die Ehrenabteilung“ nicht abbrechen soll.
Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Einsatzkräfte in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr versetzt werden und damit Mitglieder der Feuerwehr bleiben. Aber nicht nur das Erreichen der Altersgrenze führt zu einer Mitgliedschaft in der Ehrenabteilung.